Behandlungspflege

Behandlungspflege ist ein Begriff aus dem Sozialgesetzbuch (SGB) V. Hier handelt es sich immer um eine sogenannte Krankenkassenleistung, die nur von entsprechend ausgebildetem Personal vorgenommen werden darf.

Leistungen werden von den Krankenkassen nur übernommen, wenn hierfür eine sogenannte Verordnung häuslicher Krankenpflege (Muster 12) vom behandelnden Arzt ausgestellt wurde. Die Krankenkasse muss anhand von Diagnosen die Notwendigkeit der verordneten Leistungen erkennen können.

Der Versicherte muss die ärztlichen Verordnungen auf die Rückseite der Verordnung (des rosa Blattes) kopieren und zusammen mit dem beauftragten Pflegedienst unterschreiben. Wir übernehmen diese umständliche Prozedur natürlich gerne für Sie.

Dann muss die Verordnung unverzüglich, d.h. ohne schuldhafte Verzögerung an die Krankenkasse zur Genehmigung weitergeleitet werden. Auch dies wird im Rahmen unseres Service von uns übernommen.      

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