HWV

Hauswirtschaftliche Versorgung kann eine Leistung der Krankenkassen sein, wenn der Versicherte z.B. nach einem Krankenhausaufenthalt vorübergehend dazu nicht in der Lage ist. Im Wesentlichen umfasst dies Leistungen der Essenszubereitung, Aufräumen des Arbeitsplatzes (Spülen), Reinigen der Wohnung (keine Grundreinigung), Wäschewechsel oder Beheizen.

Sofern eine Pflegestufe vorliegt, können bestimmte Leistungen auch über die Pflegeversicherung beauftragt und abgerechnet werden.

 

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