Kassenleistungen

Dies sind Leistungen der Krankenversicherung, die im Sozialgesetzbuch (SGB) V beschrieben sind. Es gibt gesetzlich vorgeschriebene Regelleistungen (ca. 95 %) und freiwillige Satzungsleistungen, durch die die Krankenkassen sich voneinander unterscheiden.

Zwingende Voraussetzung für Leistungen der Krankenkassen ist immer eine Verordnung häuslicher Krankenpflege durch den behandelnden Arzt sowie ein Antrag auf Übernahme der Kosten durch den Versicherten.

Im Rahmen der Selbstverwaltung sind die Verbände der Krankenkassen vom Gesetzgeber befugt, Richtlinien für die Leistungen aufzustellen. Die Genehmigungen der Leistungen werden teilweise sehr restriktiv gehandhabt. wobei oft unvollständige Anträge oder Kostengründe angeführt werden. Zum andern versuchen manche Krankenkassen, Leistungen in die Pflegeversicherung zu verschieben.

Deshalb gibt es seit Jahren eine stetig zunehmende Zahl von Leistungsklagen vor den Sozialgerichten, die oftmals von Erfolg gekrönt sind.      

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