Pflegeleistungen

Pflegeversicherungsleistungen sind im Sozialgesetzbuch (SGB) XI geregelt. Dies sind in der Hauptsache Leistungen der Grundpflege, also Hilfen bei der Körperpflege. Daneben sind aber auch Hilfen bei der Ernährung, der Mobilität sowie bei der hauswirtschaftlichen Versorgung Teil der gesetzlichen Leistungen.

Voraussetzung für Leistungen der Pflegekassen ist immer die Einstufung in eine Pflegestufe. Die Prüfung wird durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) nach einheitlichen Regeln vorgenommen. Geprüft wird gegenwärtig der Hilfebedarf bei der Körperpflege, Ernährung, Mobilität und hauswirtschaftlicher Versorgung.

Unter Umständen dauert die Prüfung zur Einstufung bis zu mehreren Monaten, was nach unserer Ansicht einen Qualitätsmangel darstellt. Eine Einstufung muss jedoch rückwirkend ab dem Datum der Beantragung vorgenommen werden.

 

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