Betreuungsangebote

§ 45 b SGB XI eröffnet die Möglichkeit von zusätzlichen Betreuungs- angeboten, die nicht Gegenstand einer der vereinbarten Leistungskomplexe der Pflegeversicherung sind.

Versicherte, die die Voraussetzungen des § 45a SGB XI erfüllen, erhalten hierfür bis zu 200 EUR monatlich. Die Höhe wird des Anspruchs wird von der Pflegekasse auf Empfehlung des Medizinischen Dienstes (MDK) festgelegt.

Wir bieten zukünftig zur Entlastung von pflegenden Angehörigen entsprechende niedrigschwellige Betreuungsangebote für Personen mit eingeschränkter Alltagskompetenz.

 

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