Krankheitsvertretung

Für pflegende Angehörige, die aus Krankheitsgründen vorübergehend daran gehindert sind, übernehmen wir gerne in dieser Zeit die häusliche Pflege.

Wenn die zu pflegende Person in einer Pflegestufe eingestuft ist, können die von uns erbrachten Leistungen direkt mit der zuständigen Pflegekasse abgerechnet werden.

Wie im Gesundheitswesen üblich, ist dies eine Antragsleistung. Ggf. muss vorher eine Umstellung von Geldleistung auf die sogenannte Kombileistung erfolgen.

Leistungen der häuslichen Krankenpflege aufgrund einer ärztlichen Verordnung bleiben hiervon unberührt.

 

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