Urlaubsvertretung

Urlaubspflege ist die häusliche Pflege, die durch einen professionellen Pflegedienst während des Urlaubs pflegender Angehöriger wahrgenommen wird.

Jährlich können bis zu 28 Tage dieser Leistung auf Antrag in Anspruch genommen werden. Der Zeitraum muss nicht zusammenhängend genommen werden. Die anfallenden Kosten werden bis zu 1510 EUR jährlich von den Pflegekassen übernommen, die in der Regel direkt mit dem beauftragten Pflegedienst abgerechnet werden.

Voraussetzung ist die Einstufung in eine Pflegestufe, die bereits seit 12 Monaten besteht. Seit der Pflegereform 2008 ist dies schon nach 6 Monaten möglich.

Von den pflegenden Angehörigen wird diese Möglichkeit nur sehr selten wahr genommen.

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